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Sonntag, 27. April 2025 Mediadaten
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Northeim (red). Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Betreten von Eisflächen auf sämtlichen Gewässern im Stadtgebiet nach der Gefahrenabwehrverordnung verboten ist.

Auch bei anhaltender kalter Witterung mit deutlichen Minusgraden sollte man den Verlockungen des Eislaufens auf den Teichanlangen, Flüssen und dem Kiessee in Northeim widerstehen. Die Stadt Northeim warnt davor, auf zugefrorenen Wasserflächen Schlittschuh zu laufen oder spazieren zu gehen.

Vor allem Kinder müssen über die Gefahren des Eises aufgeklärt und zum richtigen Verhalten angeleitet werden. Leicht überschätzen sie die oft viel zu dünne Eisfläche. Auch wenn vom Ufer aus betrachtet das Eis tragfähig erscheint, ist die tatsächliche Belastbarkeit oftmals viel geringer. Besonders tückisch ist die Northeimer Seenplatte. Hier gibt es viele unterschiedliche Wassertemperaturen und nicht sichtbare Strömungen, so dass es plötzlich sehr dünne Eisschichten geben kann.

Erwachsene sollten mit gutem Beispiel vorangehen, sich an das Verbot halten, die Eisflächen nicht betreten und ihre Kinder auf die tödliche Gefahr hinweisen. Sofern dieses Verbot außer Acht gelassen wird und ein Einbrechen droht, sollte man sich flach auf die Eisdecke legen und vorsichtig in Bauchlage zum nächsten Ufer robben. Sollte man doch ins Eis einbrechen, gilt es, sich ruhig zu verhalten und sich möglichst wenig zu bewegen. Wenn ein Eisunfall beobachtet wird, ist die Feuerwehr (Notruf 112) zu alarmieren, da jede zusätzliche Minute im kalten Wasser die Kräfte des Betroffenen massiv mindert.

Kontakt bei weitere Fragen zum Betreten von Eisflächen:

Stadt Northeim 1.3 Bürgerdienste Scharnhorstplatz 1 37154 Northeim

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