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Dienstag, 29. April 2025 Mediadaten
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Northeim (r). Von den Gemeinden sind auf Forderung der EU für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen Lärmaktionspläneaufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen dargestellt und im Sinne des Betroffenen geregelt werden.

Für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind im Gesetz keine Grenzwerte genannt. Die EU- Kommission hat aber klagestellt, dass für alle besiedelten Gebiete, die in der Lärmkartierung erfasst wurden, Lärmaktionspläne aufzustellen sind. Dies betrifft somit auch die Stadt Northeim. Das Gebiet der Stadt Northeim wird von den Fernstraßen A 7, welche von Nord nach Südwest das Gebiet durchquert, der B 3, die von Nord nach Süd durch die Ortsteile Hohnstedt, Edesheim, Northeim und Sudheim verläuft und der B 241, die von West nach Ost durch die Ortsteile Höckelheim, Northeim und Hammenstedt führt, durchfahren. Die übrigen Straßen im Gemeindegebiet erreichen die vorgegebene Relevanzschwelle nicht.

Die schalltechnische Untersuchung ergibt für 115 Gebäude in Northeim, 30 Gebäude in Hohnstedt, zwei Gebäude in Edesheim, drei Gebäude in Sudheim und fünf Gebäude in Hammenstedt einen Anspruch auf passiven Lärmschutz. In Höckelheim liegen keine Überschreitungen der Lärmsanierungsgrenzwerte vor.

Die dem Grunde nach erforderlichen Maßnahmen werden jedoch nur dann durchgeführt, wenn die tatsächliche Nutzung der Räume der in der schalltechnischen Untersuchung angenommenen Nutzung entspricht und das vorhandene bewertete Schalldämmmaß nicht ausreichend ist. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Northeim hat am 26.08.2019 zum vorliegenden Vorentwurf des Lärmaktionsplans die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslage) und die frühzeitige Beteiligungen des Landkreises Northeim sowie der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Gandersheim (Behörden) beschlossen.

Dieser Vorentwurf liegt in der Zeit vom 09.09.2019 bis einschließlich 11.10.2019 im Rathaus der Stadt Northeim, Abt. 2.1 Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalpflege, Scharnhorstplatz 1, 37154 Northeim während der Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr, Freitag von 7.30 bis 13.00 Uhr (sowie nach Vereinbarung) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen zu dem Vorentwurf des Lärmaktionsplans können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Äußerung sowie Erörterung. Digitale Zusendung von Stellungnahmen (Hinweise, Anregung) an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Darüber hinaus liegen Druckexemplare des Vorentwurfs in einfacher Ausfertigung in den Gemeindebüros der Ortschaften Edesheim, Hammenstedt, Hohnstedt und Sudheim aus. Diese können dort zu den jeweiligen Sprechzeiten eingesehen werden. Der Vorentwurf des Lärmaktionsplanes kann zusätzlich auch bis einschließlich 11.10.2019 auf der Homepage der Stadt Northeim unter folgendem Link: https://www.northeim.de/wirtschaft-bauen/stadtplanung- stadtentwicklung/laermaktionsplan.html eingesehen werden.

Foto: Stadt Northeim

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