Northeim (red). Neben glatten Fahrbahnen und Räumarbeiten bringt der Wintereinbruch auch eine nicht zu unterschätzende Gefahr durch Eiszapfen und Schneeüberhänge mit, die sich an den Gebäudeteilen bilden oder auf dem Dach aufgetürmt haben. Diese stellen eine nicht zu unterschätzende Gefahr u. a. für Fußgänger dar. Daher sind alle Eigentümer oder dinglich Verpflichtete gehalten, Schneeüberhänge und Eiszapfen, die in den öffentlichen Bereich hinein zu fallen drohen, zu beseitigen. Insoweit wird auf § 5 Abs. 4 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung verwiesen.
Anzeige
Gefahren durch Eiszapfen und Schneeüberhänge

Anzeige