Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 02. Mai 2025 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Northeim (r). Auf der Grundlage der Förderrichtlinien zur Stadterneuerung des Landes Niedersachsen zum Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ hat die Stadt Northeim für das Sanierungsgebiet „Innenstadt“ einen Verfügungsfonds zur Aufwertung und Attraktivitätssteigerung der Northeimer Innenstadt eingerichtet. Nachdem bereits Ende 2020 die Förderrichtlinie rechtsverbindlich geworden ist, stehen nach Ge- nehmigung des Haushaltsplanes der Stadt Northeim nunmehr auch die finanziellen Mittel der Stadt Northeim in Höhe von 10.000,- € zur Verfügung. 

Im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ soll im Rahmen von finanziellen Zuschüssen privates Engage- ment für die Erhaltung und Entwicklung der Northeimer Innenstadt unterstützt werden. Durch den Verfügungsfonds sollen Projekte, Aktionen und Maßnahmen angestoßen und umgesetzt und somit die Teilnahme engagierter und interessierter Akteure an der Innenstadtsanierung gestärkt werden. Zugleich eröffnet der Fonds die Möglichkeit, finanzielle Mittel flexibler und lokal angepasster einzusetzen. 

Der Verfügungsfonds setzt sich zu 50% aus öffentlichen Finanzmitteln und zu mindestens 50% aus privaten Mitteln zusammen. Bevor also erste Projekte angestoßen werden können, ist es erforderlich, dass zunächst Einzahlungen „Privater Akteure“ erfolgen. Dementsprechend könnten für 2021 max. 20.000,- € (und auch in den Folgejahren) für Maßnahmen zur Verfügung stehen. "Informationen darüber, wie man sich finanziell beteiligen kann und zum weiteren Verfahren über die Annahme der Zuwendungen durch die Stadt Northeim, geben die Mitarbeiter der Stabsstelle „Städtebauförderung“, Andreas Krause-Hedenus und Andreas Vieweg, Tel.-DW: 05551/966334 und 338.### Die Förderrichtlinie ist im Internetauftritt der Stadt Northeim unter „Wirtschaft, Bauen, Umwelt – Städtebauförderung, Innenstadtentwicklung“ einzusehen. Auch hierzu können Fragen an die o. a Mitarbeiter gerichtet werden.

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld_NeueAdresse.gif#joomlaImage://local-images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld_NeueAdresse.gif?width=294&height=254