Northeim (red). Die fünf im Kreisgebiet vorhandenen Tafelläden erhalten aktuell jeweils bis zu 5.000 Euro je Kalenderjahr vom Landkreis Northeim. Bereits diese Unterstützung geht auf einen Vorschlag von Landrätin Astrid Klinkert-Kittel aus dem Jahr 2019 zurück. Für die Tafeln erleichtern die Zuschüsse die Arbeit und die oft unsicheren Jahresplanungen. Die Corona-Pandemie hat die Tafelläden in den vergangenen Monaten besonders stark gefordert und die Arbeit deutlich erschwert. So konnten zahlreiche ehrenamtliche Kräfte, die als sog. Risikoperson gelten, ihre Tätigkeit nicht mehr oder nur mit starken Einschränkungen verrichten. Besonders herausfordernd waren aber auch die zu schaffenden hygienischen Voraussetzungen, um die Ausgabe der Lebensmittel zu gewährleisten. Dadurch entstanden nicht unerhebliche zusätzliche Aufwendungen.
Trotzdem haben die Tafelläden im Landkreis Northeim im Jahr 2020 regelmäßig 3.458 Personen mit Lebensmitteln versorgt (Bad Gandersheim 259, Einbeck 321, Northeimer 2.200, Nörten-Hardenberg 250 und Uslar 428). Durch die Tafeln werden viele Menschen durch ein breites Warenangebot unterstützt. „Dass die Tafelläden mit ihren Beschäftigten und vielen ehrenamtlichen Kräften ihr Angebot auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt haben, verdient großen Respekt“, würdigt Landrätin Astrid Klinkert-Kittel die Arbeit.
Die Tafeln bieten über dieses grundsätzliche Angebot zum Teil noch verschiedene Projekte an. Positiv fällt hier besonders das mobile Angebot der Tafeln auf. So wurden während der Corona-Pandemie Bedarfsgemeinschaften beliefert, sofern diese keine Möglichkeit hatten, die Tafelläden aufzusuchen. Dieses Angebot soll künftig mit zusätzlichen Fördermitteln honoriert werden. So schlägt Landrätin Astrid Klinkert-Kittel vor, die finanzielle Unterstützung der
Tafelläden wie folgt auszugestalten:
• Sockelbetrag (max. 7.500 Euro / pro Jahr),
• Außenstellenzuschlag (max. 2.500 Euro / pro Jahr),
• Mobilitätszuschlag (max. 2.500 Euro / pro Jahr für regelmäßige Lieferdienste)
• Erhöhungszuschlag (max. 5.000 Euro / pro Jahr bei Versorgung von mehr als 1.000 Personen wöchentlich).
Sollten die Tafeln die Fördermittel jährlich in voller Höhe ausschöpfen, entstehen für den Kreishaushalt Aufwendungen in Höhe von 50.000 Euro pro Jahr. Das bedeutet gegenüber den derzeit bereit gestellten Mitteln eine Verdoppelung der Unterstützung. Wenn der Kreistag zustimmt, soll die überarbeitete Richtlinie zur Förderung der Tafelläden im Landkreis Northeim rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft treten, so dass die Tafelläden bereits im laufenden Jahr die höheren Zuschüsse in Anspruch nehmen könnten.