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Mittwoch, 30. April 2025 Mediadaten
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Northeim (red). Die Stadt Northeim erfreut sich als Wohn- und Arbeitsstandort zunehmender Beliebtheit. Für die Umsetzung eines Wohn- und Mischgebietes südlich der Straße „Am Martinsgraben“ hat die Stadt Northeim einen städtebaulichen Rahmenplan „Südlicher Wieter“ erarbeitet, um zukünftig zusätzliche Wohn- und gewerbliche Bauflächen ausweisen zu können.

Die Umsetzung des Rahmenplanes soll dabei in drei Bauabschnitten erfolgen, die nacheinander entwickelt werden sollen. Der Rahmenplan sieht vor, dass die bauliche Dichte in Richtung Westen zunimmt, wobei ein „weicher Übergang“ zwischen gewerblicher Nutzung im Westen und der in Richtung Osten angrenzenden Wohnnutzung angestrebt wird. Für den östlichen Bereich zwischen Wieter und der Verlängerung der Freiherr-vom-Stein-Straße (Bauabschnitt 1) sind Einfamilien- sowie Doppelhausgrundstücke vorgesehen. Der sich, in Richtung Westen, anschließende Bereich, der sich bis zur Verlängerung der „Sudheimer Straße“ erstreckt (Bauabschnitt 2), ist für Doppel- und Reihenhausgrundstücke angedacht. In diesem Bereich soll ebenfalls eine Kindertagesstätte sowie gegebenenfalls ein Ärztehaus angesiedelt werden. Vereinzelt sind Mehrfamilienhäuser in Richtung der Verlängerung der „Sudheimer Straße“ angedacht. Westlich der Verlängerung der „Sudheimer Straße“ (Bauabschnitt 3) sind ausschließlich Mehrfamilienhäuser und Gewerbeansiedlungen vorgesehen.

Die Stadt Northeim möchte vor der Beschlussfassung und Veröffentlichung des städtebaulichen Rahmenplanes „Südlicher Wieter“ die Öffentlichkeit an der Planung beteiligen. Aus diesem Grund hat jede/jeder Bürgerin/Bürger die Möglichkeit sich vom 18.06.2019 bis 19.07.2019 an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten den städtebaulichen Rahmenplan einsehen sowie Stellungnahmen abgeben. Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Northeim.

Foto: Symbolbild

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